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A. Müller Fahrzeugbau GmbH
Alexander Schneider
Im Breitholz 3
56626 Andernach


Kontakt
Telefon: +49 2632 9879047
Telefax: +49 2632 9879048
E-Mail: alex.schneider@lkw-fahrzeugbau.de


Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRB 15069


Geschäftsführer:
Axel Müller
Alexander Schneider


Kontakt

Telefon: +49 2632 988160
Telefax: +49 2632 988162
E-Mail: alex.schneider@lkw-fahrzeugbau.de


Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE229809519


Steuernummer:
29/676/0551/5

 

 

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Urheberrecht


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Datenschutz


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von der Firma
A. Müller Fahrzeugbau GmbH, Andernach (nachstehend kurz “Verkäufer“ genannt) abgegebenen
Angebote und mit ihr abgeschlossenen Kauf- und Lieferverträge. Dies betrifft neue Kraftfahrzeuge,
Anhänger, Aufbauten und Ersatzteile. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bestellers oder Käufers (nachstehend kurz “Käufer“ genannt) gelten nur dann, wenn dies vom
Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
2.Kostenvoranschläge und Angebote erfolgen freibleibend.
3. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen,
sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2
Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen
schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
vertraulich bezeichnet sind. Jede Weitergabe ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist
verboten.
6. Wir behalten uns das Recht vor, die Warenbeschreibung im Hinblick auf die Spezifizierung insoweit
abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, soweit durch diese Änderung
keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.


II. Preise
1. Preise verstehen sich in EURO (€) und gelten, falls nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden,
ab Lieferwerk bzw. Lager. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe nicht
enthalten: sie ist zusätzlich zu zahlen. Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten,
Fahrgestellveränderungen, Tachoabnahme, Kalibrierungen jeder Art und ALB-Einstellung beim LKW,
Tanken etc.) werden zusätzlich berechnet und sind vom Käufer gesondert zu bestellen.
2. Preisänderungen bei Nichtkaufleuten sind nur zulässig, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate beträgt; in diesem Fall gilt
der am Tage der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch in diesem Fall
berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisänderung
durch eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten.
3. Bei Lieferungen an Kaufleute im Sinne dieser Bedingungen gelten in jedem Fall die am Tag der
Lieferung gültigen Preise des Verkäufers. Gegenüber Kaufleuten berechtigen insbesondere
Änderungen des Mehrwertsteuersatzes zu einer entsprechenden Preisanpassung.


III. Zahlung / Zahlungsverzug
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes –
spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige- und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4. Skonto und Rabattzusagen gelten nur, sofern Sie schriftlich vereinbart werden.


IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind
schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
a.) Unsere Liefer- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Sie
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich so bezeichnet wurden. Der Beginn des von uns
angegebenen Liefer- oder Fertigstellungstermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, dann haben
wir dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder
einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf
Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der 6-

Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch
auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während
er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger
Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des
Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum
vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3
dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt
a.) Höhere Gewalt, durch Sturm, Feuer, Hochwasser oder sonstigen Umweltschäden oder bei uns
oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der

Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs-
und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend

darin hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verlängern die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wir haben darüber den Kunden unverzüglich nach bekannt
werden des Ereignisses zu informieren. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht
leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer
zumutbar sind.
6.Unterlagen zu dem Angebot, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts - und Maßangaben sind nur
annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische
Änderungen sowie Änderungen, in Form, Farbe und Gewicht behalten wir uns im handelsüblichen
Rahmen vor.


V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen, im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Eine etwaige Probefahrt vor Abnahme ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 20
km zu halten.
3. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen
geringeren Schaden nachweist.


VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem
Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im
Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen auf
den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der
Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den
Kaufgegenstand wieder an sich, sind der Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer
den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert

werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter, und vereidigter Sachverständiger,
z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der
Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie, sind höher
oder der niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten
nachweist.
3.Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen
noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.


VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für
Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme eine Garantie für die
Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a.) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom
Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend
machen; Im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon vorher zu unterrichten und vom
Verkäufer genehmigen zu lassen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

Es gelten bei Mängeln die AGBs unserer Vorlieferanten (Bauteile, Fahrzeuge, Geräte, ...).

Wir als A. Müller Fahrzeugbau GmbH sind für die sachgemäße Montage der durch Vorlieferanten angelieferten

Bauteile, Fahrzeuge, Geräte etc. verantwortlich. Gewährleistungen und Garantien obliegen den AGBs der

Vorlieferanten.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den
Verkäufer zu wenden.
c.) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d.) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend
machen.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.


VIII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer
beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für die etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B.
höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die
Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden
wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei
arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschießend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.


IX. Gewährleistung bei Gebrauchtfahrzeugen
Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies
rechtlich zulässig ist.


X. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
des Verkäufers. (Gerichtsstand: D Andernach).
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt,
oder sein Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes
vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über
Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.


A. Müller Fahrzeugbau GmbH, Im Breitholz 3, 56626 Andernach

 

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Im Breitholz 3, 56626 Andernach

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